Unsere Schulordnung

Präambel

In unserer Schule soll sich jeder wohl fühlen können.

Das heißt:

  • Jede Schülerin/jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
  • Jede Lehrerin/jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  • Jeder soll in ihrer/seiner Persönlichkeit und in ihren/seinen Persönlichkeitsrechten respektiert werden.

1. Miteinander umgehen

Wir werden immer und überall menschlich und rücksichtsvoll miteinander umgehen!

Deshalb werden wir:

  • höflich und rücksichtsvoll sein
  • körperliche und sprachliche Gewalt vermeiden und verhindern
  • Schwächere schützen
  • Streit schlichten
  • bei Unfällen und heftigem Streit Lehrerinnen/Lehrer verständigen
  • helfen, wo es möglich und gewünscht ist
  • Besucher freundlich empfangen und ihnen Auskunft geben

2. Unterricht und Pausen

Jeder soll erfolgreich lernen und sich in den Pausen erholen können!

Deshalb werden wir:

  • uns an die in der Klasse festgesetzten Regeln halten
  • die besonderen Regeln für die Mensa, die Spieleräume, die Sportanlagen und alle Fachräume beachten
  • die Ruhezonen (in den Gebäuden) respektieren

3. Ordnung und Sauberkeit

Wir werden überall in unserer Schule auf Sauberkeit und Wohnlichkeit achten!

Deshalb werden wir:

  • Papier und Abfälle auch unaufgefordert in die dafür vorgesehenen Behälter werfen (Dies gilt auch für Kaugummis.)
  • die Wände nicht verunreinigen
  • die Schulmöbel sauber halten und nicht bemalen oder zerkratzen
  • übernommene Dienste gewissenhaft ausführen
  • die Toiletten sauber halten und nicht zweckentfremden (kein Aufenthaltsraum, etc.)
  • Beschädigungen sofort melden, damit der Schaden behoben werden kann
  • Mäntel und Jacken an den dafür vorgesehenen Garderoben vor dem Unterrichtsraum aufhängen

4. Eigentum

Wir werden das Eigentum anderer in Ruhe lassen!

Deshalb werden wir:

  • alles, was uns nicht gehört, weder an uns nehmen, noch verstecken oder zerstören
  • Fundsachen nicht behalten, sondern dem Eigentümer zurückgeben oder zum Sekretariat bringen
  • die Kleidung anderer weder beschädigen noch beschmutzen
  • auch Schuleigentum besonders sorgfältig benutzen (Bücher, Spiele, Möbel, technische Geräte usw.)

5. Mensa

Die Mensa soll in der Essenszeit ein Speiseraum mit angenehmer Atmosphäre sein!

Deshalb werden wir:

  • während des Essens leise sprechen und auf gute Tischmanieren achten
  • nicht umherlaufen
  • die Tische sauber halten
  • Essensreste in die bereitstehenden Behälter entsorgen
  • das Geschirr ordentlich wegräumen

6. Auftreten und Kleidung

Wir werden durch unsere Kleidung und durch unser Auftreten zeigen, dass die Schule unser Lernort (nicht die Disco) ist!

Deshalb werden wir:

  • unsere Schule bei Unternehmungen und Veranstaltungen auch außerhalb der Schule bewusst und durch höfliches Benehmen vertreten
  • auch durch unsere Kleidung niemanden verletzen (Aufdrucke, Symbole etc.)
  • in der Schule keine Kleidung tragen, die im Unterricht störend wirkt und geeignet ist, das Lernen zu behindern (z. B. weil sie zu freizügig ist)

7. Besondere Regelungen und Verbote

  • Alkohol, Rauchen und andere Drogen: Der Konsum von Alkohol, Tabak und anderen Drogen ist verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz.
  • Handys: Das Benutzen von Handys ist während des Unterrichts und generell im Schulgebäude verboten. Handys müssen während des Unterrichts und im Schulgebäude ausgeschaltet und in den Schultaschen verstaut sein.
  • Musikgeräte: MP3-Player, Walkman und Zubehör, etc. müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut werden.
  • Messer und Waffen: Messer, Waffen und Spielzeug, das echten Waffen ähnelt, dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Verhalten im Schulbus und auf dem Schulweg: Alle Regeln der Schulordnung gelten sinngemäß.

8. Umgang mit Handys

Folgende Handlungen mit dem Handy sind Straftaten:

  • Gewalttätigkeiten gegen eine Person mit dem Handy zu filmen und z. B. über soziale Netzwerke zu verbreiten (StGB § 131);
  • Pornographische Filme oder Fotos zu verbreiten (StGB § 184);
  • Personen in sozialen Netzwerken zu beleidigen, Gruppen zur Hetze gegen eine Person aufzurufen, Beleidigungen an Pinnwänden zu hinterlassen, Videos von identifizierbaren Personen z. B. mit Namen und beleidigendem Zusatz ins Internet zu stellen (StGB § 185, § 186, § 183);
  • Personen über soziale Netzwerke zu bedrohen (StGB § 240);
  • Fotos anderer aus intimen oder peinlichen Lebenssituationen hochzuladen (StGB § 201);
  • Heimliche Fotos, Film- oder Tonaufnahmen während des Unterrichts von Mitschülern, Lehrern oder auch von Freizeitaktivitäten ohne Zustimmung der Beteiligten hochzuladen (KunstUrhG § 22, § 23).

In Abhängigkeit von der Schwere des Vergehens erstattet die Schule in der Regel Strafanzeige bei der Polizei.